Ankauf von Orden und Ehrenzeichen

Für Sammler und Historiker sind militärische Gegenstände, historisch erhaltenswert und ein Teil Geschichte.

Hier finden Sie Antworten rund um den Verkauf von Orden und Ehrenzeichen sowie Militaria allgemein.

Falls Ihre Frage nicht aufgeführt ist, bitten wir Sie um Kontaktaufnahme.

Service:

Mo. – Fr.: 10:00 – 17:00

Tel.: +49 176 833 933 98

info@wirttemberg.de

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Wir kaufen Orden und Ehrenzeichen

Sie haben Orden oder Ehrenzeichen aus einem Nachlass oder einer Erbschaft und möchten diese veräußern?
Bei uns haben Sie die Möglichkeit Ihre Orden und Ehrenzeichen, sowie weitere Militaria sicher und diskret zu verwerten.

Bei größeren Sammlungen können Sie auf Wunsch einen kostenfreien Vor-Ort-Termin zur Besichtigung mit uns vereinbaren. Sprechen Sie uns an.

Desweiteren haben Sie die Möglichkeit uns Bilder per E-Mail von den Stücken zu übersenden oder bei uns im Ladengeschäft ohne oder mit Voranmeldung vorbei zu kommen.

Anstecker, Abzeichen, Auszeichnungen, Ordensschnallen oder Ordensspangen des Kaiserreichs, aus dem 1. Weltkrieg, der Weimarer Republik sind für uns für einen Ankauf interessant.

1. Orden und Ehrenzeichen

Orden und Ehrenzeichen sind vom Staat verliehene Abzeichen,welche als Belohnung für die Loyalität, Treue oder besondere Leistungen,die Person auszeichnen sollen.Sie stehen als Staatsymbole unter besonderem Schutz. Sie werden meist in Form einer Verleihung, welche in entsprechenden Rahmen gesetzt wird verliehen.

2. Dokumente & Urkunden

Zum jeweiligen Orden, wurde meist noch das eine Verleihungsurkunde oder/und ein Besitzzeugnis vergeben, welche den Träger auch schriftlich zum Tragen der Stücke legitimiert. Damit meinen wir Verleihungsurkunden und Dokumente zu einem Orden oder Ehrenzeichen des Militärs. z.B. des Kaiserreichs, der Luftwaffe..unter anderem auch der Wehrpass, das Soldbuch von Soldaten.

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Ablauf einer Online-Anfrage bei WIRTTEMBERG:


| 1 | Online-Anfrage ausfüllen

| 2 | gute Fotos hinzufügen

| 3 | Wir prüfen Ihr Objekt

| 4 | Wir kontaktieren Sie

| 5 | Einlieferung oder Ankauf zum vereinbarten Preis

| 6 | Wir fotografieren, beschreiben und katalogisieren

| 7 |  Objekt wird versteigert

| 8 | Überweisung (abzüglich Abgeld=Provision)

Was kommt für einen Militaria Ankauf in Frage?

Wir stehen Ihnen bei Ankauf von Orden und Ehrenzeichen und Militaria allgemein in ganz Süddeutschland (auf Anfrage auch bundesweit) bei.

Wir kaufen:

  • Orden und Ehrenzeichen
  • Urkunden zur den Orden
  • Kopfbedeckungen: Helme, Pickelhauben und Schirmmützen, Kappen…
  • Ausrüstung: Feldflaschen, Tornister, Brotbeutel, Taschen, Zeltplane…
  • Uniformierung: Jacken, Hosen, Mäntel, Stiefel, Schuhe…
  • Dolche, Bajonette & Säbel
  • Porzellan
  • Spielzeug: Blechspielzeug, Massefiguren

Bei Fragen stehen wir Ihnen stets zur Seite.

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

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Darf man Militaria verkaufen?

Wir kennen den rechtlichen Rahmen und stehen Ihnen zur Seite.
Da bei einigen Gegenständen insbesondere, rechtliche Beschränkungen gelten hier ein kleiner Hinweis:

Ein Ankauf darf nur unter strikter Einhaltung des §86 Absatz 3 erfolgen.

Vorsorglich verweisen wir auf nachfolgenden Stellen des Strafgesetzbuches hin, deren Einhaltung zwingend erforderlich und Grundlage jedweder unserer Vertragsbeziehungen ist:
§86 StGB
Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen

(1) Wer Propagandamittel

einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, dass sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist,
einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, dass sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist,
einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig ist, oder
Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen, im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften (§ 11 Abs. 3), deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist.
(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.

(4) Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.
§86a StGB
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder
Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.

(2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

(3) § 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.

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